Allgemeine Reise- und Geschäftsbedingungen mach 2 GmbH

Die Reisebedingungen ergänzen die §§ 651 a ff. BGB und regeln die Rechtsbeziehung zwischen Ihnen und uns. Sie sind auf der Grundlage der Empfehlung des DRV (Deutscher Reisebüroverband) gemäß § 38 GWB erstellt worden und werden von Ihnen bei der Buchung anerkannt. Abweichungen in der jeweiligen Reisebeschreibung und den besonderen Kataloghinweisen haben Vorrang. Bitte lesen sie diese und den folgenden Text sorgfältig durch.

1. Anmeldung und Bestätigung
Mit Ihrer Reiseanmeldung bieten Sie uns den Abschluß eines Reisevertrages verbindlich an. Das kann schriftlich, mündlich oder fernmündlich geschehen. Sie erfolgt durch Sie auch für alle in der Anmeldung mit aufgeführten Teilnehmern, für deren Vertragsverpflichtung Sie jedenfalls dann wie für Ihre eigenen Verpflichtungen einstehen, wenn Sie eine entsprechende gesonderte Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen haben. Der Vertrag kommt mit der Annahme und schriftlichen Bestätigung der Buchung und des Preises durch uns zustande.
Weicht der Inhalt unserer Bestätigung vom Inhalt der Anmeldung ab, so liegt ein neues Angebot vor, an das wir für die Dauer von 10 Tagen gebunden sind. Der Vertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebotes zustande, wenn Sie uns innerhalb dieser 10 Tage die Annahme erklären; andernfalls liegt kein Reisevertrag zwischen Ihnen und uns vor.

2. Bezahlung
Zahlungen auf den Reisepreis vor der Reise dürfen nur gegen Aushändigung des Sicherungsscheines im Sinne von § 651 k Abs. 3 BGB erfolgen. Dauert eine Reise nicht länger als 24 Stunden, schließt sie keine Übernachtung ein und übersteigt der Reisepreis EUR 75 nicht, so darf der volle Reisepreis auch ohne Aushändigung eines Sicherungsscheins verlangt werden.
Bei Vertragsabschluss ist nach Erhalt des Sicherungsscheines grundsätzlich eine Anzahlung in Höhe von 20% des Reisepreises fällig. Die Anzahlung wird auf den Reisepreis angerechnet. Den Restreisepreis zahlen Sie bitte etwa 28 Tage vor Reisebeginn. Stornogebühren sind immer sofort fällig. Bei Buchung verschiedener Flug-Sondertarife kann der Reisepreis sofort in voller Höhe fällig werden.
Bei Vertragsabschluß zahlen Sie bitte 20 % des Reisepreises an, mindestens € 250,--, bei Sonderveranstaltungen die jeweils genannte Anzahlung bzw. vollen Betrag. Den Restbetrag zahlen Sie bitte per Scheck, Überweisung oder in bar - ohne besondere Zahlungsaufforderung - bis spätestens 30 Tage vor Reisebeginn. Bei Sonder-, Incentive-, Seminare oder Studienreisen ist generell die Zahlung bis spätestens 40 Tage vor Reisebeginn zu erfüllen und die Beträge auf einem unserer Konten eingegangen sein.
Rücktritts- und Umbuchungsgebühren sind sofort fällig.

3. Reiseprogramm und Leistungen
Der Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt sich vorrangig aus der Leistungsbeschreibung beim jeweiligen Angebot sowie aus den Angaben in Ihrer Reisebeschreibung.

3.1. Eintrittskarten
Bei bestimmten Veranstaltungen und Aufführungen im Bereichen wie Sport & Entertainment, wie der Mailänder Scala, Salzburger Festspiele, FIFA oder UEFA Events, Champions Leaque (CL) und andere Veranstaltungen gleicher Güte kann eine Rückerstattung nicht gewährt werden.
Eintrittskarten zu Konzert-, Theater- oder anderen Sportveranstaltungen können bei Stornierung nur dann abzüglich einer Bearbeitungsgebühr von 30 % erstattet werden, wenn ein Weiterverkauf möglich war. Für im Rahmen einer Reise vermittelte Eintrittskarten und Startnummern erbringt der Reiseveranstalter Fremdleistungen und haftet daher nicht selbst für die Durchführung dieser Veranstaltungen. Die Zusendung dieser Eintrittskarten erfolgt per eingeschriebenen Brief zusammen mit den Reiseunterlagen auf Risiko des Empfängers. Für verloren gegangene, gestohlene oder vernichtete Eintrittskarten kann kein Ersatz geleistet werden. Bei Veranstaltungen im Ausland werden diese aus Gründen der Sicherheit daher i.d.R. beim Eintreffen im Hotel vor Ort ausgehändigt. Eintrittskarten können zu einem andern Preis als dem auf der Karte gedruckten verkauft werden und/oder aufweisen, da diese oft über den zweiten Markt beschafft werden. Da der offizielle Markt keine Karten hergibt.

3.2. Eintrittskarten zu Champions League Spiele und Endspiele bei
Weltmeisterschaften(WM, Europameisterschaften(EM), Olympischen Spielen
Bei Stornierungen von Eintrittskarten zu allen Spielen der Champions League, Weltmeisterschaften und Europameisterschaften, Olympischen Spielen und sonstigen Finals kann der Kaufpreis nicht erstattet werden (100 % Stornogebühr).
Nicht erscheinen (No-Show) und / oder sonstige Gründe für zu spätes erscheinen zu einer Veranstaltung berechtigt nicht zur Erstattung des Kaufpreises.

4. Leistungs- und Preisänderungen
Änderungen oder Abweichungen einzelner Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsabschluß notwendig werden und die von uns nicht wieder Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind gestattet, soweit die Änderung oder Abweichung nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen.
Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind. Wir werden Sie von Leistungsänderungen oder -abweichungen unverzüglich in Kenntnis setzen. Gegebenenfalls werden wir Ihnen eine kostenlose Umbuchung oder einen kostenlosen Rücktritt anbieten.
Außergewöhnliche Währungsschwankungen oder Energiepreissteigerungen, insbesondere bei Flugreisen, berechtigen uns auch nach Vertragsabschluß zu einer entsprechenden Änderung des Reisepreises. Ändern sich behördlich festgelegte oder genehmigte Beförderungstarife, ist eine Anpassung der Preise auch nach Vertragsabschluß ohne weitere Voraussetzungen zulässig.

5. Rücktritt des Kunden, Umbuchung, Ersatzteilnehmer
5.1. Rücktritt
Treten Sie vom Reisevertrag zurück oder treten Sie die Reise nicht an, können wir Ersatz für die getroffenen Reisevorkehrungen und unsere Aufwendungen verlangen. Unser Ersatzanspruch ist unter Berücksichtigung der gewöhnlich ersparten Aufwendungen und möglichen anderweitigen Verwendung pauschaliert.
bis 90 Tage vor Reiseantritt: 50 % des Reisepreises
bis 60 Tage vor Reiseantritt: 60 % des Reisepreises
bis 31 Tage vor Reiseantritt: 80 % des Reisepreises
ab 30 Tage vor Reiseantritt: 90 % des Reisepreises.
Ab 15. Tag vor Reiseantritt: 100 % des Reisepreises.
Pro Vorgang wird eine Mindestbearbeitungsgebühr in Höhe von € 250,- fällig.
Bei bereits ausgestellten Flugscheinen richtet sich die Rücktrittsgebühr/Storno pauschal nach Aufwand und orientiert sich an der von der jeweiligen Fluggesellschaft erhobenen Rücktrittspauschale.
Für Sonderveranstaltungen MICE können Sonderbedingungen gelten, die schriftlich dem Teilnehmer zur Kenntnis gebracht werden.

5.2. Umbuchung
Sollten auf Ihren Wunsch nach der Buchung der Reise Änderungen hinsichtlich des Reisetermins, des Reisezieles, des Ortes des Reiseantrittes, der Ticketkategorien und Spieltage, der Unterkunft oder der Beförderungsart oder -gesellschaft vorgenommen werden, so entstehen uns in der Regel die gleichen Kosten wie bei einem Rücktritt ihrerseits. Wir müssen Ihnen daher die Kosten in gleicher Höhe berechnen, wie sie sich im Umbuchungszeitpunkt für einen Rücktritt ergeben hätten. Bei anderweitigen, geringfügigen Änderungen berechnen wir jedoch nur eine Bearbeitungsgebühr von € 250,-

5.3. Ersatzteilnehmer
Bis zum Reisebeginn kann sich jeder angemeldete Reiseteilnehmer durch einen Dritten ersetzen lassen, wenn Sie uns dies mitteilen. Wir können jedoch den Wechsel in der Person des Reisenden Widersprechen, wenn der Dritte den besonderen Erfordernissen der gebuchten Reise nicht genügt oder gesetzliche Vorschriften bzw. behördliche Anordnungen - insbesondere auch in den jeweiligen Zielländern - entgegenstehen. Tritt eine Ersatzperson an die Stelle des angemeldeten Teilnehmers, sind Sie verpflichtet, die dadurch entstehenden Mehrkosten, mindestens € 100,-, an uns zu zahlen.

5.4. Schriftform
Rücktritts-, Umbuchungs- und Änderungserklärungen bedürfen der Schriftform.

6. Nicht in Anspruch genommene Leistungen
Nehmen Sie einzelne Reiseleistungen infolge vorzeitiger Rückreise oder aus sonstigen zwingenden Gründen nicht in Anspruch, so werden wir uns bei den Leistungsträgern um Erstattung der ersparten Aufwendungen bemühen. Diese Verpflichtung entfällt, wenn es sich um völlig unerhebliche Leistungen handelt oder wenn einer Erstattung gesetzliche oder behördliche Bestimmungen entgegenstehen.

7. Rücktritt und Kündigung durch den Reiseveranstalter
Wir können in folgenden Fällen vor Antritt der Reise vom Reisevertrag zurücktreten oder nach Antritt der Reise den Reisevertrag kündigen:
a) ohne Einhaltung einer Frist, wenn der Reisende die Durchführung der Reise ungeachtet unserer Abmahnung nachhaltig stört oder wenn er sich in solchem Maße vertragswidrig verhält, daß die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. Kündigen wir, so behalten wir den Anspruch auf den Reisepreis; wir müssen uns jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die wir aus einer anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistungen erlangen, einschließlich der uns von den Leistungsträgern gut gebrachten Beträgen.
b) bis zwei Wochen vor Reiseantritt bei Nichterreichen einer ausgeschriebenen oder behördlich festgelegten Mindest-Teilnehmerzahl, wenn in der Reiseausschreibung für die entsprechende Reise auf eine Mindest-Teilnehmerzahl hingewiesen wird. In jedem Fall sind wir verpflichtet, Sie unverzüglich mach Eintritt der Voraussetzung für die Nichterfüllung der Reise hiervon in Kenntnis zu setzen und Ihnen die Rücktrittserklärung unverzüglich zuzuleiten. Sie erhalten den angezahlten Reisepreis unverzüglich zurück.
Sollte bereits zu einem früheren Zeitpunkt ersichtlich sein, daß die Mindest- Teilnehmerzahl nicht erreicht werden kann, werden wir Sie davon unterrichten.
c) bis vier Wochen vor Reiseantritt, wenn die Durchführung der Reise nach Ausschöpfung aller Möglichkeiten für uns deshalb nicht zumutbar ist, weil das Buchungsaufkommen für diese Reise so gering ist, daß die uns im Falle der Durchführung der Reise entstehenden Kosten eine Überschreitung der wirtschaftlichen Opfergrenze, bezogen auf die Reise, bedeuten würde, es sei denn, wir haben die dazu führenden Gründe zu vertreten.

Wird die Reise aus diesem Grunde abgesagt, so erhalten Sie den eingezahlten Reisepreis unverzüglich zurück. Zusätzlich wird Ihnen Ihr Buchungsaufwand pauschal in Höhe von € 15,- erstattet, sofern Sie von einem evtl. Ersatzangebot keinen Gebrauch machen.

8. Aufhebung des Vertrages wegen höherer Gewalt Wird die Reise infolge bei Vertragsschluß nicht voraussehbare höhere Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so können sowohl Sie als auch wir den Vertrag kündigen. Wird der Vertrag gekündigt, so können wir für die bereits erbrachten oder zur Beendigung der Reise noch zu erbringenden Reiseleistungen eine angemessene Entschädigung verlangen.
Wir sind verpflichtet, die notwendigen Maßnahmen zu treffen, insbesondere, falls der Vertrag die Rückbeförderung umfaßt, Sie zurück zu befördern. Die Mehrkosten für die Rückbeförderung sind von Ihnen und uns je zur Hälfte zu tragen. Im Übrigen fallen die Mehrkosten Ihnen zur Last.

9. Haftung des Reiseveranstalters 9.1. Eigene Leistungen Wir haften im Rahmen der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Kaufmannes für * die gewissenhafte Reisevorbereitung;
* die sorgfältige Auswahl und Überwachung der Leistungsträger;
* die Richtigkeit der Leistungsbeschreibung, jedoch nicht für die Angaben in
Orts-, Hotel- oder anderen nicht von uns herausgegebenen Prospekten oder
angekündigten Veranstaltungen kultureller, künstlerischer oder sportlicher
Art, die von uns abgegeben werden oder den Reiseunterlagen beigefügt sind;
* die ordnungsgemäße Erbringung der vertraglich vereinbarten Reiseleistungen.

9.2. Erfüllungsgehilfen
Wir haften nicht für ein Verschulden der mit der Leistungserbringung betrauten Personen.

9.3. Fremdleistungen
Wird im Rahmen einer Reise oder zusätzlich zu dieser eine Beförderung im Linienverkehr oder sonstige Leistungen Dritter erbracht und Ihnen hierfür ein entsprechender Beförderungsausweis oder sonstiger Bescheid ausgestellt, so erbringen wir insoweit Fremdleistungen, sofern wir in der Reiseausschreibung ausdrücklich darauf hinweisen. Wir haften daher nicht für die Erbringung der Beförderungsleistung oder Fremdleistung Dritter selbst. Eine etwaige Haftung regelt sich in diesem Fall nach den Beförderungsbestimmungen dieser Unternehmen, auf die Sie ausdrücklich hingewiesen werden und die wir Ihnen auf Wunsch zugänglich machen. Wir haften auch nicht für Leistungsstörungen im Zusammenhang mit sonstigen Leistungen wie Tickets und Eintrittskarten, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden (z.B. Kongresse, Konzert-, Sport-, Theaterveranstaltungen, Ausflüge) und die ebenfalls in der Reiseausschreibung ausdrücklich als Fremdleistung gekennzeichnet sind (Sitzplätze, Tickets und sonst. Eintrittskarten).

10. Gewährleistung
10.1. Abhilfe und Mitwirkungspflicht
Wird die Reise nicht vertragsgemäß erbracht, so können Sie Abhilfe verlangen. Dazu bedarf es - unbeschadet unserer vorrangigen Leistungspflicht - Ihrer Mitwirkung. Deshalb sind Sie verpflichtet, alles Ihnen Zumutbare zu tun, um zu einer Behebung der Störung beizutragen und eventuell entstehenden Schaden möglichst gering zu halten oder zu vermeiden.
Sie sind insbesondere verpflichtet, Ihre Beanstandungen unverzüglich anzuzeigen. Wenden Sie sich dazu bitte zunächst an den örtlichen Vertreter oder an setzen Sie sich direkt mit uns in Verbindung. Sie erreichen mach 2 unter der Tel. Nr. +49(0)6102/51545 oder per Fax +49(0)6102/51522.

10.2. Minderung des Reisepreises
Für die Dauer einer nicht vertragsgemäßen Erbringung der Reise können Sie eine entsprechende Herabsetzung des Reisepreises verlangen (Minderung). Die Minderung tritt nicht ein, soweit Sie es schuldhaft unterlassen haben, den Mangel anzuzeigen.

10.3. Kündigung des Vertrages
Wird die Reise infolge eines Mangels erheblich beeinträchtigt und leisten wir innerhalb einer angemessenen Frist keine Abhilfe, obwohl Sie diese verlangt haben, so können Sie im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen der Reisevertrag kündigen. Sie schulden uns dann den auf die in Anspruch genommenen Leistungen entfallenden Teil des Reisepreises, sofern diese Leistungen für Sie nicht völlig wertlos waren.

10.4. Schadenersatz
Sofern wir einen Umstand zu vertreten haben, der zu einem Mangel der Reise führt, können Sie Schadenersatz verlangen.

11. Pass-, Visa-, Zoll-, Devisen- und Gesundheitsvorschriften
Sofern es uns möglich ist, werden wir Sie über die wichtigsten Vorschriften vor Antritt der Reise informieren. Wir haften nicht für die rechtzeitige Erteilung und den Zugang notwendiger Visa durch die jeweilige diplomatische Vertretung, auch wenn Sie uns mit der Besorgung beauftragt haben, es sei denn, daß wir die Verzögerung zu vertreten haben.
Für die Einhaltung aller für die Durchführung der Reise wichtigen Vorschriften sind Sie selbst verantwortlich. Alle Nachteile, die aus Ihrer Nichtbefolgung erwachsen, gehen zu Ihren Lasten, ausgenommen, wenn Sie durch unsere schuldhafte Falsch- oder Fehlinformation bedingt sind.

12. Beschränkung der Haftung
12.1. Vertragliche Haftungsbeschränkung
Unsere vertragliche Haftung ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt,
1. soweit ein Schaden des Reisenden weder vorsätzlich, noch grob fahrlässig von
uns herbeigeführt worden ist, oder
2. soweit wir für einen dem Reisenden entstandenen Schaden allein wegen eines
Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich sind.

12.2. Gesetzliche Haftungsbeschränkung
Ein Schadensersatzanspruch gegen uns ist insoweit beschränkt oder ausgeschlossen, als aufgrund gesetzlicher Vorschriften, die auf die von einem Leistungsträger zu erbringenden Leistungen anzuwenden, ein Anspruch auf Schadensersatz gegen den Leistungsträger nur unter bestimmten Voraussetzungen oder Beschränkungen entsteht oder geltend gemacht werden kann oder unter bestimmten Voraussetzungen ausgeschlossen ist.
Soweit wir vertraglicher Luftfrachtführer sind, regelt sich die Haftung nach den Bestimmungen des Luftverkehrsgesetzes in Verbindung mit den intern. Abkommen von Warschau, Den Haag, Guadalajara und der Montrealer Vereinbarung.
Schadensersatzansprüche gegenüber uns aus unerlaubter Handlung sind, soweit der Schaden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wurde, bei Personenschäden auf € 25.000,oo, bei Sachschäden auf € 2.500,oo beschränkt.
Liegt der Reisepreis über € 2.500,oo ist die Haftung auf die dreifache Höhe des Reisepreises beschränkt. Diese Haftungshöchstsummen gelten jeweils je Kunde und Reise.
Kommt uns bei Schiffsreisen die Stellung eines Beförderers zu, so regelt sich die Haftung auch nach den Bestimmungen des Handelsgesetzbuches und des Schiffahrtsgesetzes; insbesondere ist die Haftung auf die jeweils zulässigen Mindestbeträge gem. § 664 HGB (nebst Anlagen) und § 4 a BinnSchG beschränkt.

13. Ausschluß von Ansprüchen und Verjährung
13.1
Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Reise nach den §§ 651c bis f BGB müssen Sie innerhalb eines Monats nach vertraglich vorgesehener Beendigung der Reise uns gegenüber unter der nachfolgend angegebenen Anschrift geltend machen.
Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Reise können Sie innerhalb eines Monats nach vertraglich vorgesehener Beendigung der Reise uns gegenüber schriftlich geltend machen.
13.2
Die Frist beginnt mit dem Tag, der dem Tag des vertraglichen Reiseendes folgt. Fällt der letzte Tag der Frist auf einen Sonntag, einen am Erklärungsort staatlich anerkannten allgemeinen Feiertag oder einen Sonnabend, so tritt an die Stelle eines solchen Tages der nächste Werktag.
13.3
Nach Ablauf der Frist können Sie Ansprüche nur geltend machen, wenn Sie ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist verhindert worden sind.
13.4
Die Frist aus 11.1 gilt auch für die Anmeldung von Gepäckschäden oder Zustellungsverzögerungen beim Gepäck im Zusammenhang mit Flügen gemäß Ziffer 10.3, wenn Gewährleistungsrechte aus den §§ 651 c Abs. 3, 651d, 651e Abs. 3 und 4 BGB geltend gemacht werden. Ein Schadensersatzanspruch wegen Gepäckbeschädigung ist binnen 7 Tagen, ein Schadensersatzanspruch wegen Gepäckverspätung binnen 21 Tagen nach Aushändigung geltend zu machen.
13.5.
Ihre reisevertraglichen Ansprüche verjähren in sechs Monaten. Die Verjährung beginnt mit dem Tage, an dem die Reise dem Vertrag nach enden sollte. Ansprüche auf Schadensersatz wegen Körperverletzung oder Tötung verjähren nach drei Jahren, Ansprüche nach dem 2. Seerechts Änderungsgesetz nach zwei Jahren.

14. Versicherungen
Zu Ihrer eigenen Sicherheit empfehlen wir ihnen den rechtzeitigen Abschluß eine Reise-Rücktrittskosten-Versicherung (RRV).

15. Gerichtsstand
Gerichtsstand in allen Fällen ist Offenbach am Main. Es gilt das Binnenrecht der Bundesrepublik Deutschland.

16. Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisevertrages hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Reisevertrages zur Folge.

17. Datenschutz
Alle Personen bezogenen Daten, die Sie uns zur Abwicklung Ihrer Reise zur Verfügung stellen, sind gemäß Bundesdatenschutzgesetz gegen mißbräuchliche Verwendung geschützt.

18. Rücktrittspauschale (vgl. Ziffer 5.1.)
Beachten Sie bitte unbedingt etwaige abweichende Angaben, insbesondere bei Ausschreibung für Champions League und sonstige Internationalen Fußballspiele, NHL, NFL, NBA, Golf bzw. bei den sonstigen Angeboten! Alle Angaben pro Person sofern unten nicht anders angegeben!
18.1. Flüge
Ab Ausstellungstag der Flugdokumente, spätestens jedoch ab 21 Werktage vor Reiseantritt € 50-200, je nach Fluggesellschaft und Tarif, wenn nicht anders in der Flugtabelle ausgewiesen

mach 2 - sports tours entertainment Veranstaltungs GmbH
Dreiherrnsteinplatz 10
63243 Neu-Isenburg
Geschäftsführer: Claude Heinz
Tel. 06102 - 51545 Fax. 06102 - 51522
e-mail: info@mymach2.com www.mymach2.com

Handelsregistereintragung: Amtsgericht Offenbach - HRB 9363 -
(Stand: Januar 2019)